Bei besonderen Anlässen (z.B. Trauerfeier, Sportveranstaltung, Kur,...) können Sie Ihre Kinder vom Unterricht befreien lassen.
Bei Abwesenheit bis zu 3 Tagen ist der Klassenlehrer befugt eine entsprechende Erlaubnis  zu erteilen. Bei 4 Tagen oder mehr wird die Beurlaubung durch die Schulleitung erteilt. 
In jedem Fall ist eine Beurlaubung schriftlich unter Nennung des vollständigen Namens, der Adresse, des Geburtsdatums, der Zeit der Abwesenheit und eines triftigen Grundes anzufragen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit an den Klassenlehrer wenden.  

Den Kindern ist es erlaubt, Handys mit in die Schule zu bringen, wenn sie innerhalb des Gebäudes ausgeschaltet werden. Werden Handys innerhalb des Gebäudes oder auf dem Schulhof in Betrieb genommen, ist es den Lehrern erlaubt, den Schülern die Handys abzunehmen und den Eltern zu übergeben.

Die Erledigung der Hausaufgaben sind verpflichtend. Hat ein Kind seine Unterrichtsmaterialien in der Schule vergessen, sind die Eltern dazu angehalten sich die benötigten Informationen, Arbeitsblätter, etc. zu beschaffen. Im Zeitalter der Neuen Medien stellt dies kein Problem dar. So kann ein Arbeitsblatt beispielsweise abfotografiert und versendet werden.

In außergewöhnlichen Härtefällen ist der Lehrer von den Eltern zu informieren ( Eintrag ins Hausaufgabenheft, Notiz). Die Hausaufgaben werden dann nach Absprache mit den Lehrkräften nachgeholt.

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